Fachgerechte Entsorgung schützt Umwelt und Ressourcen
Freilich geht es bei uns nicht nur um die Entsorgung von Geräten, es geht außerdem um die Entsorgung von Ersatzteilen, Verbrauchs-, Verpackungs- und Montagematerialien.
Viel zu oft landet Elektroschrott auf afrikanischen Müllkippen, wo sich Kinder und Jugendliche durch schädliche Substanzen vergiften oder bei der Demontage von Elektrogeräten Verätzungen zuziehen. Mit dem Elektrogesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 wurde inzwischen die Produktverantwortung der Hersteller für die umweltverträgliche Entsorgung geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete/elektro-elektronikgeraetegesetz
- Schutz der Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten
- Verringern der Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung
- Schonen der natürlichen Ressourcen
Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen.
Für die Entgegennahme von elektrischen Produkten stehen neben den Kommunen auch Vertreiber in der Pflicht, deren Verkaufsfläche über 400qm liegt. Dort müssen Altgeräte der gleichen Geräteart beim Kauf eines neuen Elektrogeräts unentgeltlich im 1:1 Verhältnis kostenlos zurückgenommen werden.
Natürlich sorgen unsere SG24-Spezialisten für die kostenlose Rücknahme und Entsorgung aller Materialien, die im Rahmen einer Reparatur oder einem Verkauf anfallen.
Mit der Reparatur von Geräten leisten Sie einen hohen Beitrag zur Müllvermeidung und Erhaltung unserer Lebensqualität. Deshalb steht bei uns Reparatur und Service an erster Stelle. Leider ist dieses Umweltbewußtsein nicht bei jedem Hersteller oder Lieferant vorhanden, weshalb wir Betriebe mit mangelhaften Reparaturbedingungen und schlechter Ersatzteilversorgung bei der Verbesserung unterstützen möchten.
Oftmals verkürzen fehlende Ersatzteile die kalkulierte Nutzungsdauer von Gebrauchs- und Wirtschaftsgütern. Ein gesetzlicher Anspruch für die Ersatzteilversorgung besteht nicht. Das Gesetz sieht aber die Pflicht des Herstellers/Lieferanten zur Ersatzteilversorgung im Grundgesetz gemäß §242 (Treu und Glauben) gegeben. Hieraus ergibt sich die Pflicht der nachvertraglichen Verschleiß- und Ersatzteilversorgung über die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Produkts. In erster Linie sind unter Ersatzteilen Verschleißteile zu verstehen, mit deren Abnutzung mit zunehmender Nutzungsdauer gerechnet werden muss. Der Nutzungszeitraum eines Produkts orientiert sich an der steuerlichen Abschreibungstabelle (AFA). Das bedeutet für die Produkte unserer Branchen einen Nutzungszeitraum von ca. 5 Jahren.
Massenproduktion, hohe Innovationsgeschwindigkeit und Preisdruck stellen Hersteller vor große Herausforderungen und erschweren die Bereitstellung von Verschleiß- und Ersatzteilen. Dies ist vor allem bei sogenannten No-Name-Produkten, B- und C-Marken zu spüren, wo es bereits nach kürzester Zeit zu Engpässen in der Ersatzteilversorgung kommen kann. A-Markenhersteller verfügen in der Regel über ein gutes Ersatzteilmanagement und erfühlen ihre Pflichten.
Laut ElektroG steht der Hersteller eines Produkts für dessen gesamten Lebenszyklus in der Verantwortung. Anderseits kommt es immer wieder zu "Fehlern" im Entsorgungprozess, wo es unseriösen Entsorgungsunternehmen gelingt, das System zu unterlaufen und Umwelt- und Gesundheitsschäden in Kauf zu nehmen. Die auf serviceguide24 gelisteten Spezialisten arbeiten ausschließlich mit anerkannten und zertifizierten Entsorgungsunternehmen.