Professionelle Reparatur zu besten Preisen
Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite lassen sich Defekte schnell beheben und leicht verhindern. Reparieren spart Geld und schont unsere Umwelt.
In unserer Spezialisten-Suchmaske können Sie Ihr Produkt (z.B. Waschmaschine, Fernseher, etc.), die gewünschte Serviceleistung (z.B. Reparatur, Prüfung, etc.) und Ihre Postleitzahl/Wohnort eingeben - Suche starten! Anschließend einfach den gewünschten Handwerksbetrieb auswählen, Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Gerne können Sie Ihr defektes Gerät auch direkt vorbeibringen und somit Geld sparen.
Die hohe Produktqualität der Markenhersteller trägt dazu bei, dass mechanische und elektrische Probleme immer seltener die Ursache eines Defekts sind. Viel häufiger sind mangelnde Produktpflege, fehlende Software-Updates, Vernetzungsfehler und Empfangsstörungen die Fehlerursache.
Unsere SG24-Partner sind ausschließlich inhabergeführte Handwerksbetriebe mit ausgebildeten, oft langjährigen Fachkräften. Dies garantiert einen hohen Qualitätsstandard und schafft Vertrauen.
Die ständige Weiterbildung in Technik und Sicherheit unserer SG24-Partner und deren Mitarbeiter garantiert Ihnen eine schnelle, fachmännische Reparatur unter Einhaltung aller Produkt- und Datensicherheitsrichtlinien. Selbstverständlich erfüllen unsere Partner alle gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, die im Rahmen Ihrer Reparatur entstehen.
Aufgrund der unterschiedlichsten Garantieabwicklungen der Hersteller sind unsere Handwerksunternehmen nicht für alle Hersteller autorisiert.
Bitte prüfen Sie vor dem Reparaturauftrag eventuelle Garantieansprüche für Ihr Produkt, damit Ihnen keine Nachteile bei der Kostenabrechnung entstehen. Hier kommt es auch oft zu Verwechslungen zwischen Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.
Bei der Wahl der Ersatzteile verwenden unsere SG24-Partner nahezu 100% Original-Ersatzteile und greifen nur in Ausnahmefällen zu Alternativen. Originalteile gewährleisten eine hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard.
Oftmals verkürzen fehlende Ersatzteile die kalkulierte Nutzungsdauer von Gebrauchs- und Wirtschaftsgütern. Ein gesetzlicher Anspruch für die Ersatzteilversorgung besteht nicht. Das Gesetz sieht aber die Pflicht des Herstellers/Lieferanten zur Ersatzteilversorgung im Grundgesetz gemäß §242 (Treu und Glauben) gegeben. Hieraus ergibt sich die Pflicht der nachvertraglichen Verschleiß- und Ersatzteilversorgung über die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Produkts. In erster Linie sind unter Ersatzteilen Verschleißteile zu verstehen, mit deren Abnutzung mit zunehmender Nutzungsdauer gerechnet werden muss. Der Nutzungszeitraum eines Produkts orientiert sich an der steuerlichen Abschreibungstabelle (AFA). Das bedeutet für die Produkte unserer Branchen einen Nutzungszeitraum von ca. 5 Jahren.