Elektrische Sicherheit dank professionellen Prüfungen
Alle elektrischen Produkte und Betriebsmittel müssen zu bestimmten Anlässen einer Produktsicherheitsprüfung unterzogen werden. Bei einer gewerblichen Nutzung hat der Unternehmer, Haus- und Immobilienbesitzer eine sichere Bereitstellung und Benutzung von elektrischen Geräte und Anlagen (Arbeitsmitteln) zu gewährleisten.
Die Grundlage für die Prüfungen durch unserer Spezialisten bei elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Geräten bzw. elektrischen Betriebsmitteln bilden folgende Vorschriften und Prüfverfahren:
DGUV 3 / BGV A3 , GUV VA3, DIN VDE 0113, DIN VDE 0105, DIN VDE 0100, DIN VDE 0701-0702, EN 60204, EN 62353, VDE 0751, VdS Richtlinien und BGB §535, §536
Gesetzliche Prüf- und Zertifizierungszeichen
Grundsätzlich bedürfen alle elektrischen Produkte und Betriebsmittel, die in Deutschland betrieben werden, einer grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsprüfung. Mit der Anbringung des CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller die grundlegende Prüfung nach den EU-Rechtsvorschriften. Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesigel. Die CE-Prüfung ist eine gesetzliche Produktsicherheitsprüfung. Im Gegensatz zum CE-Zeichen ist das Zertifizierungszeichen GS (Geprüfte Sicherheit) ein freiwilliges Sicherheitskennzeichen, in der Produkte und Geräte einer gesonderten Sicherheits- und Gesundheitsprüfung unterzogen werden. Die GS-Prüfung ist eine freiwillige Produktsicherheitsprüfung.
Private Prüf- und Zertifizierungszeichen
Neben den gesetzlichen Zeichen können Produkte, Geräte und Betriebsmittel von privaten und gesetzlichen Institutionen nach deren speziellen Anforderungen geprüft und zertifiziert werden. Die bekanntesten Prüfstellen sind der VDE, TÜV, Vds, BG und DGUV.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) setzt mit seinen Sicherheitsstandards und den sogenannten DIN-VDE-Normen den Prüfstandard zur Erfüllung der unternehmerischen Sicherheitspflichten gegenüber Angestellten im Umgang mit Elektrotechnik. Berücksichtigt werden in den DIN-VDE-Normen die gesetzlichen Ausprägungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV A3). Die Sicherheitsprüfung nach DIN VDE 0701-0702 muss nach Instandsetzung (Reparatur), Änderung am Elektrogerät (Betriebsmittel) oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung durchgeführt werden.
Die Anforderungen dieser Prüfungsnorm gelten zum Beispiel für: Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte, Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, Geräte zur Spannungsumformung und -erzeugung, Elektrowerkzeuge, Elektrowärmegeräte, Elektromotorgeräte, Leuchten, Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik, Leitungsroller, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, ortsveränderliche Schutzeinrichtungen, mobile Verteiler.
Elektrische Defekte können Auslöser von Bränden mit hohen Sachschäden oder auch schwersten Verletzungen sein. Aber auch weniger folgenschwere elektrische Defekte können hohe Reparaturkosten, kaputte Elektrogeräte oder hohen Stromverbrauch verursachen.
Im Schadensfall muss der Eigentümer/Besitzer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage vor Gericht nachweisen können. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist der Vermieter in der Pflicht die Verkehrssicherheit der Mietsache zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich auf die gesamte Immobilie.
Die Prüfung wird mit Messprotokollen und Prüfsiegeln von unseren SG24-Spezialisten dokumentiert und erfüllt somit die Nachweispflicht. Bei einem Mieterwechsel wird dem Vermieter empfohlen, den Zustand der Elektroanlage zu überprüfen und protokollieren zu lassen.
Die einzelnen Prüfungen und Messungen dürfen ausschließlich von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Die Zulassungen und Zertifikate der Spezialisten bei serviceguide24 werden regelmäßig geprüft
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Grundlage hierfür bilden der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 BetrSichV für die sichere Bereitstellung und Benutzung der in Ihrem Unternehmen verwendeten Arbeitsmittel.
Um die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten, haben Sie auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel die dafür notwendigen Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen zu überprüfen und den Gesamtprozess zu dokumentieren. Dabei sind auch überwachungsbedürftige Anlagen zu berücksichtigen, die als Arbeitsmittel von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.
Gegenstand der Ermittlung und Bewertung sind die Gefährdungen, die von der Bereitstellung und Benutzung des Arbeitsmittels selbst ausgehen wie auch Gefährdungen, die durch Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
Arbeitsmittel | Prüffrist | Prüfumfang |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest) | alle 4 Jahre | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsfest in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, z. B. DIN VDE 0100 Gruppe 700) | einmal pro Jahr | Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln |
Elektrische Arbeitsmittel (ortsveränderlich - soweit benutzt) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel (z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Geräte der Informationstechnik, elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgerätegeräte, Privatgeräte, wie Kaffeemaschinen, Rundfunkgeräte), transportable elektrische Arbeitsmittel (z.B. Tischkreissägen, Tischfräsmaschinen, Schweißgeräte, größere Ersatzstromerzeuger), auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung | alle 6 Monate Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln bei Fehlerquote < 2 %: in allen Betriebsstätten außerhalb von Büros:1 mal pro Jahr in Büros: alle 2 Jahre | Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte „Prüffrist“ angegebenen Fristen verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden, z.B. nur Werkstatt, nur Fertigung, nur Bürobereich. |
Elektrische Arbeitsmittel auf Baustellen (ortsveränderlich - soweit benutzt) auch: Verlängerungs- und Geräteanschlussleitung | Alle 3 Monate Prüfung nach den geltenden elektrotechnischen Regeln bei Fehlerquote < 2%: mindestens 1 mal pro Jahr | Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist auf die in der Spalte „Prüffrist“ angegebenen Frist verlängert werden. Bei der Berechnung der Fehlerquote ist darauf zu achten, dass nur Arbeitsmittel aus gleichen bzw. vergleichbaren Bereichen herangezogen werden. |
Die einzelnen Prüfungen und Messungen dürfen ausschließlich von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Die Zulassungen und Zertifikate unserer Spezialisten werden regelmäßig geprüft.